Elisabeth Dückert

Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus werden Investitionen in bauliche und technische Maßnahmen, die der Minderung von CO2-Emissionen dienen gefördert.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen zur energetischen Sanierung in Nichtwohngebäuden gemäß Ziffer 1.3.1 und 1.3.2 der Verwaltungsvorschrift.
Unter den Bereich der Energetischen Sanierung fallen folgende Maßnahmen:
Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmeversorgung bestehender Nichtwohngebäude durch Installation von Holzpelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen, Wärmepumpen-Anlagen oder Solarthermische Anlagen sind nur in Kombination mit Erneuerung von Heizungsanlagen oder/und Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes möglich.
Eigenbauanlagen, Prototypen (weniger als vier erstellte Anlagen) und gebrauchte Anlagen sind nicht förderfähig.
Antragsberechtigt sind folgende Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer in Baden-Württemberg gelegener Nichtwohngebäude:
Werden Maßnahmen im Rahmen von Contracting-Verhältnissen durchgeführt, ist der Partner antragsberechtigt, der die zuwendungsfähigen Investitionen überwiegend unmittelbar aufwendet, sofern er in der vorangehenden Auflistung aufgeführt ist. Er muss nicht Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Gebäudes sein.
Die L-Bank ist vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an die L-Bank:
klimaschutz-plus@l-bank.de
oder
Telefon 0721 150-1600
Für die Antragstellung sind ausschließlich die im Programmjahr zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu verwenden. Informationen zum Förderprogramm „Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg“ sowie Anträge und Förderbedingungen finden Sie hier.
Der Zuschuss bemisst sich nach der über die anrechenbare Lebensdauer der Maßnahme rechnerisch nachzuweisenden Einsparung der CO2-Emissionen.
Er beträgt 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent. Dabei ist der Zuschuss auf 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Bei Maßnahmenkombinationen wird dieser Fördersatz auf jede Maßnahme angewendet.
Der maximale Zuschuss beträgt 200.000 Euro. Gewährt werden Förderungen ab 3000 Euro.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg